Gastronomie mieten in Düsseldorf: Die schöne Stadt am Rhein besitzt eine gute Kaufkraft und einen sehr hohen Wirtschaftsfaktor. Über die Stadtgrenzen von Duisburg und Essen gelangt man ins Ruhrgebiet. Es leben ca. 640.000 Menschen in Düsseldorf. Durch Pendler, Geschäftsleute und Touristen wächst die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen tagsüber auf ca. 1 Millionen Menschen an. Und diese sind alle potentielle Nutzer von gastronomischen Angeboten.
Das gastronomische Angebot in Düsseldorf ist sehr groß und abwechslungsreich. Es gibt unzählige Imbissbetriebe, Pizzerien und Lieferdienste. Im Zentrum gibt es die Hausbrauereien wie Schlüssel, Füchschen, Uerige und Schumacher mit ihrem traditionellen Altbier. Dann gibt das asiatisch geprägte Viertel auf und um die Immermannstraße. Unzählige Hotels, kleine Cafés, szenige Restaurants, Bars und Gaststätten verteilen sich im Stadtgebiet. Auch ist Düsseldorf bekannt für die Restaurants im Fine Dining Bereich mit gehobener Küche bis Sterneküche. In der Altstadt tümmeln sich Restaurants, Imbiss neben Imbiss, Kneipen, Diskotheken, Cafés und Bars.
Kritiker sprechen davon, daß es ein Überangebot an Gastronomie gibt und nicht genug Verzehr für alle da ist. Andere kritisieren die ungleichmäßig aufgeteilten Standorte und daß die Stadt nichts unternimmt, um das Angebot zu optimieren. Betrachtet man den Immobilienmarkt für Gastronomie sind einige Lagen extrem teuer und immer ist eine Ablöse für die Abgabe eines Mietvertrages zu bezahlen. Oft ist der Bertrag sehr viel höher als das Inventar und der zu erwartende Jahresgewinn. Daher ist Geduld gefragt und Wissen über die Gastroszene in Düsseldorf.
Wir empfehlen ganz klar die Zusammenarbeit mit lokalen Experten, die Ihren Fokus auf die schönste Stadt am Rhein haben. Das kann der Gastromakler für Düsseldorf sein, der in Düsseldorf ansässige Getränkehandel, die Außendienstler der Getränkebranche und andere Lieferanten der Gastronomie.
Jedoch Vorsicht! Vermitteln dürfen Firmen und Personen Objekte nur, wenn diese als Immobilienvermittler nach $34c der Gewerbeordnung sind! Viele Getränkehändler und Brauereien vermitteln Objekte von Dritten, dürfen dies streng genommen aber nicht, erst recht nicht, wenn damit ein bindener Vertrag oder eine Bezugsverpflichtung als Vermittlungsentgeld mit dem Mietobjekt in Verbindung stehen. Dagegen spricht nichts dagegen, anderen einen Tipp zu geben.