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Nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und den Vertrag, den Sie widerrufen möchten.
Hier können Verbraucher einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag gegenüber Gastromakler.de widerrufen, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und die Widerrufsfrist noch läuft.
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Auf dieser Webseite bieten wir keine Möglichkeit zum Abschluss von kostenpflichtigen Maklerverträgen an. Immobilienanfragen laufen ausschließlich über Immobilienportale. Die Möglichkeit zum Vertragsabschluss erfolgt über das jeweilige Portal oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters.
Sollten wir jedoch einen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag geschlossen haben und Sie möchten als Verbraucher von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen Gebrauch machen, können Sie dies hier tun.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass die Dienstleistung sofort beginnt oder vollständig erbracht wird, kann Ihr Widerrufsrecht unter Umständen erlöschen. Das kann zum Beispiel bei einem sofortigen Exposé-Abruf, einer direkten Objektfreigabe, der Übermittlung weiterer Objektinformationen oder einer bereits vollständig erbrachten Beratungsleistung rechtlich relevant werden. Entscheidend sind immer der konkrete Vertrag, die Belehrung, Ihre Erklärungen und die tatsächlich erbrachte Leistung.
Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher bei bestimmten Vertragsabschlüssen, insbesondere wenn ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird. Fernabsatz bedeutet vereinfacht: Der Vertrag wird ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien abgeschlossen, zum Beispiel online, per E-Mail, per Telefon, über ein Immobilienportal oder über eine digitale Maklersoftware. Im Bereich Gastronomieimmobilien kann das unter anderem relevant werden, wenn Interessenten weitere Objektunterlagen, Standortinformationen, Exposé-Daten, Besichtigungstermine oder eine individuelle Beratung zu einem Gastroobjekt anfordern.
Gerade bei Restaurants, Cafés, Bars, Imbissen, Lieferdiensten, Hotels, Ladenlokalen mit gastronomischer Nutzung oder verpachteten Gastrobetrieben sind die Abläufe häufig schneller und komplexer als bei klassischen Wohnimmobilien. Interessenten möchten oft kurzfristig wissen, ob Konzession, Abluft, Fettabscheider, Außenbestuhlung, Sperrzeiten, Nutzungsänderung, Inventar, Ablösesumme, Pachtstruktur oder behördliche Anforderungen geklärt sind. Gleichzeitig muss klar erkennbar bleiben, ob und wann ein Vertrag zustande kommt und welche Verbraucherrechte damit verbunden sind.
Ein Widerruf ist keine Kündigung und keine Beschwerde. Der Widerruf ist eine gesetzlich vorgesehene Erklärung, mit der ein Verbraucher einen widerrufsfähigen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen kann.
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton für bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge relevant. Die Grundidee ist einfach: Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn online abgeschlossen haben. Die Widerrufsfunktion muss gut auffindbar und eindeutig bezeichnet sein, zum Beispiel mit "Vertrag widerrufen" oder einer vergleichbaren klaren Formulierung.
Die Pflicht betrifft grundsätzlich Unternehmen, die Verbrauchern den Abschluss widerrufsfähiger Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen. Das kann eine Website, eine App, ein Buchungsprozess, ein Online-Formular oder eine sonstige digitale Benutzeroberfläche sein. Nicht jede Immobilienwebseite führt automatisch dazu, dass dort kostenpflichtige Maklerverträge abgeschlossen werden. Entscheidend ist, ob über die jeweilige Oberfläche tatsächlich ein widerrufsfähiger Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann.
Für gastromakler.de ist wichtig: Auf dieser Webseite selbst wird kein kostenpflichtiger Maklervertrag abgeschlossen. Immobilienanfragen laufen über Immobilienportale oder über die Maklersoftware des jeweiligen Anbieters. Diese Seite dient dennoch als transparenter Verbraucherservice für den Fall, dass in einem konkreten Vorgang ein Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag mit Gastromakler.de geschlossen wurde und ein Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben möchte.
Die Widerrufsfrist beträgt bei Verbraucherverträgen grundsätzlich 14 Tage. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt sie in vielen Fällen mit dem Vertragsschluss, sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wird eine Widerrufsbelehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilt, kann sich die Frist verlängern. Deshalb ist die Widerrufsbelehrung im digitalen Immobiliengeschäft nicht nur eine Formalität, sondern ein wichtiger Bestandteil eines transparenten Ablaufs.
Verbraucher sollten einen Widerruf möglichst eindeutig und nachweisbar erklären. Ein Grund muss nicht genannt werden. Aus praktischen Gründen sollten Name, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsdatum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer oder sonstige Identifikationsmerkmale angegeben werden. Nur so kann der Vorgang schnell und korrekt zugeordnet werden.
Im Immobiliengeschäft entsteht der Erstkontakt häufig digital. Ein Interessent fragt ein Gastronomieobjekt an, erhält weitere Informationen, fragt nach Unterlagen oder bittet um einen Besichtigungstermin. Häufig möchten Makler direkt tätig werden und nicht erst 14 Tage warten, bevor sie Objektunterlagen, Lageinformationen oder einen Termin bereitstellen. Deshalb wird in vielen digitalen Prozessen abgefragt, ob der Verbraucher ausdrücklich wünscht, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird.
Diese Abfrage schützt beide Seiten. Der Verbraucher soll verstehen, dass eine sofortige Leistungserbringung rechtliche Folgen haben kann. Der Makler benötigt eine klare Grundlage, um vor Ablauf der 14-Tage-Frist tätig zu werden. Gerade bei Gewerbe- und Gastronomieimmobilien ist ein strukturierter Ablauf wichtig, weil viele Informationen vertraulich, wirtschaftlich sensibel oder zeitkritisch sein können.
Gastronomieimmobilien unterscheiden sich deutlich von vielen anderen Immobilienarten. Neben Fläche, Miete und Lage geht es oft um betriebliche Voraussetzungen. Dazu können gehören: Konzession, Nutzungsart, Abluftführung, Fettabscheider, Brandschutz, Denkmalschutz, Außenbestuhlung, Sperrzeiten, bauliche Anforderungen, Auflagen der Behörde, Zustand der Küche, Abstandszahlung für Inventar oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Standorts.
Wenn im Rahmen einer Beratung oder Vermittlung bereits konkrete Unterlagen, Adressen, Standortinformationen, betriebswirtschaftliche Einschätzungen oder Kontakte bereitgestellt werden, kann dies als Leistungserbringung relevant sein. Ob ein Widerrufsrecht dadurch erlischt, ob Wertersatz verlangt werden kann oder ob trotz Widerruf noch rechtliche Folgen bestehen, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Besonders bei Gastroflächen sollten Verbraucher sorgfältig lesen, was sie im Portal, in der Maklersoftware oder per E-Mail bestätigen. Wichtig sind Hinweise zum sofortigen Beginn der Dienstleistung, zur Objektfreigabe, zum Exposé-Abruf und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Bei kostenpflichtigen Verträgen muss der Verbraucher außerdem bestätigen, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann.
Im Maklerbereich kann zum Beispiel die sofortige Bereitstellung eines Exposés, die Bekanntgabe einer Objektadresse, die Übermittlung von Unterlagen oder die Organisation einer Besichtigung rechtlich relevant sein. Trotzdem ist nicht jede einzelne Information automatisch eine vollständige Vertragserfüllung. Entscheidend bleiben Vertrag, Widerrufsbelehrung, Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung und die konkreten Erklärungen des Verbrauchers.
Ein Maklervertrag ist kein gewöhnlicher Kaufvertrag. Die Maklerprovision ist im Regelfall erfolgsabhängig. Eine Provision entsteht typischerweise nicht allein durch das Lesen eines Exposés, sondern erst dann, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht wurde und der Hauptvertrag infolge dieser Maklertätigkeit zustande kommt. Im Bereich der Gastronomie kann dieser Hauptvertrag zum Beispiel ein Mietvertrag, Pachtvertrag oder Kaufvertrag sein.
Wird ein Maklervertrag wirksam widerrufen, kann das Auswirkungen auf eine spätere Provisionsforderung haben. Umgekehrt bedeutet ein Widerruf nicht in jedem Fall automatisch, dass keinerlei Ansprüche bestehen. Bei bereits begonnenen oder vollständig erbrachten Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Wertersatz oder eine andere rechtliche Bewertung in Betracht kommen. Deshalb sollte jeder konkrete Vorgang anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden.
Bei Gastronomiebetrieben spielt häufig eine Ablösesumme für Inventar, Einrichtung, Küche, Tresen, Möblierung oder betriebliche Ausstattung eine Rolle. Eine solche Ablöse ist rechtlich und wirtschaftlich von der Maklerleistung zu unterscheiden. Der Widerruf eines Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrags ersetzt keine Prüfung eines separaten Kaufvertrags über Inventar und regelt nicht automatisch die wirtschaftliche Bewertung einer Ablösesumme.
Verbraucher sollten deshalb trennen zwischen dem Vertrag mit einem Makler oder Dienstleister und möglichen Vereinbarungen mit Eigentümern, Vermietern, Verpächtern, Vormietern oder Betreibern. Für die Beurteilung einer Ablöse können Inventarlisten, Eigentumsnachweise, Zustand, Alter, Funktionsfähigkeit, Wartung, Finanzierungen, Leasingverträge und behördliche Anforderungen eine Rolle spielen.
Neben klassischen Maklerverträgen können auch Beratungs- oder Dienstleistungsverträge widerruflich sein, wenn sie mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und keine gesetzliche Ausnahme greift. Beispiele können eine entgeltliche Standortberatung, eine Vorprüfung eines Gastronomiekonzepts, eine Beratung zur Nachmietersuche, eine Einschätzung von Vermietbarkeit oder eine sonstige individuelle Dienstleistung sein.
Auch hier gilt: Entscheidend ist, ob ein Verbrauchervertrag vorliegt, wie der Vertrag geschlossen wurde, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ob ordnungsgemäß belehrt wurde und ob mit der Leistung bereits begonnen oder diese vollständig erbracht wurde. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden. Eine bestimmte Begründung ist nicht erforderlich.
Damit ein Widerruf schnell zugeordnet werden kann, sollten Verbraucher mindestens folgende Angaben machen:
Eine mögliche Formulierung lautet: "Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung." Danach sollten die konkreten Vertragsdaten ergänzt werden. Ein Grund muss nicht angegeben werden.
Der Widerruf wird häufig mit einer Kündigung verwechselt. Das ist rechtlich nicht dasselbe. Der Widerruf betrifft ein gesetzliches Lösungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsschluss. Die Kündigung beendet in der Regel ein laufendes Vertragsverhältnis für die Zukunft. Ein Rücktritt setzt meist besondere vertragliche oder gesetzliche Voraussetzungen voraus, zum Beispiel eine Pflichtverletzung.
Wer einen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen möchte, sollte ausdrücklich das Wort "Widerruf" verwenden. Wer dagegen eine laufende Zusammenarbeit beenden möchte, obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist oder kein Widerrufsrecht besteht, sollte prüfen, ob eine Kündigung, eine Aufhebung oder eine andere Lösung in Betracht kommt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Im Bereich Gastronomieimmobilien kann die Abgrenzung besonders wichtig sein, weil viele Anfragen von bestehenden oder zukünftigen Unternehmern kommen. Wer eine Fläche für den Betrieb eines Restaurants, Cafés, Imbisses oder einer Bar sucht, handelt häufig gewerblich. In solchen Fällen kann ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht ausgeschlossen sein.
Dennoch kann es Situationen geben, in denen eine Person als Verbraucher handelt, etwa bei einer privaten Beratungsleistung oder bei einem Vertrag, der nicht überwiegend einer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet ist. Entscheidend ist immer der konkrete Zweck des Vertragsabschlusses.
Bewahren Sie Widerrufsbelehrungen, E-Mails, Portalbestätigungen, Exposé-Abrufe und sonstige Vertragsunterlagen auf. Senden Sie den Widerruf möglichst so, dass Sie ihn später nachweisen können. Bei Nutzung dieser Seite wird eine E-Mail vorbereitet. Der Widerruf wird erst übermittelt, wenn Sie die E-Mail tatsächlich absenden. Speichern Sie die gesendete E-Mail oder machen Sie einen Nachweis für Ihre Unterlagen.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen Verbrauchern eine verständliche Orientierung geben und die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts erleichtern. Ob ein Widerruf im konkreten Fall wirksam ist, hängt immer von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Abschlussweg, der Belehrung und dem zeitlichen Ablauf ab.
Für die rechtliche Einordnung wurden insbesondere Informationen der Verbraucherzentralen, der Industrie- und Handelskammern sowie die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigt.
Ja. Ein Verbraucher muss für den Widerruf grundsätzlich keinen Grund nennen. Wichtig ist eine eindeutige Erklärung, dass der betreffende Vertrag widerrufen wird.
Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und den Vertrag, den Sie widerrufen möchten. Hilfreich sind zusätzlich Datum, Objektbezug, Portal, Vorgangsnummer und die E-Mail-Adresse, über die der Vorgang lief.
Die neue digitale Widerrufsfunktion betrifft vor allem Fälle, in denen ein widerrufsfähiger Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden kann. Auf gastromakler.de selbst werden keine kostenpflichtigen Maklerverträge abgeschlossen. Diese Seite dient dennoch als verbraucherfreundliche Möglichkeit, einen Widerruf gegenüber Gastromakler.de zu erklären.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor entsprechend zugestimmt sowie den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Ob das bei einem Exposé-Abruf konkret der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ein Widerruf eines Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrags betrifft nicht automatisch separate Vereinbarungen über Inventar, Einrichtung oder Ablösesummen. Solche Vereinbarungen sind eigenständig zu prüfen.
Das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht gilt grundsätzlich für Verbraucher. Wer einen Vertrag überwiegend für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit abschließt, handelt häufig als Unternehmer. Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Nein. Die Seite bietet allgemeine Verbraucherinformationen und eine Möglichkeit zur Abgabe einer Widerrufserklärung. Eine individuelle rechtliche Bewertung kann dadurch nicht ersetzt werden.
Sie möchten einen geschlossenen Makler-, Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag widerrufen? Nutzen Sie das Formular oben oder senden Sie Ihren Widerruf direkt per E-Mail an info@gastromakler.de.
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